Archiv I.
Quartal 2017: Informationen und Hinweise der Ortsgemeinde
Plein ! |
neue Liege und Bank auf "Hist" aufgestellt
(Dienstag,
28. März 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum Frühlingsanfang wurde auf Hist eine neue Liege mit einer Bank
aufgestellt.
Von dort kann man den herrlichen Blick über die Eifel und den Hunsrück
genießen.
PS: die beiden Bänke am Jakobusplatz wurden durch
Norbert Eis und Heinz Schäfer modifiziert. Dadurch ist jetzt die
Sitzfläche und Rückenlehne angenehmer. Danke den beiden.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Absperrpfosten vor der KITA installiert
(Sonntag,
26. März 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
da KITA-Kinder beinahe durch Pkw´s angefahren wurden, habe ich mich
veranlasst gesehen, das Befahren des Schulhofes zu unterbinden. Dazu
wurde nun ein abschließbarer Absperrpfosten installiert, der bei
dringendem Bedarf entfernt werden kann. Schlüssel dazu erhalten
verantwortliche Personen und ein Schlüssel wurde im Schlüsselkasten in
der Unkensteinhalle deponiert.
Ich bitte um Verständnis für die Maßnahme, zumal das Parken an der
Unkensteinhalle ohne größere Probleme möglich ist.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
neuer Pfarrbrief für die Zeit ab 03.04.2017
(Freitag,
24. März 2017)
Den aktuellen Pfarrbrief finden Sie unter dem
Menüpunkt:
Kirchengemeinde
nach oben
Polizeiliche Präventionsveranstaltungen
(Samstag,
18. März 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Schutz vor Straftaten beginnt mit deren Vorbeugung, wobei u.a. die
Kriminalitätsprävention zu den wichtigsten polizeilichen und
gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gehört. Aus diesem Grunde veranstaltet
das Polizeipräsidium Trier, Zentrale Prävention, in Plein zwei
Informations- und Beratungsveranstaltungen. Ziele sind hier
Informationen bezüglich Einbruchschutzes sowie Sicherheitsaspekte für
Senioren/innen zu erhalten. Die Veranstaltungen finden wie folgt statt:
Donnerstag, den 30.03.17, 18.00 Uhr in der Unkensteinhalle,
Thema: Schieben Sie dem
Einbrecher einen Riegel vor - eine Werbung für normgerechten
Einbruchschutz
Dienstag, den 04.04.17, 15.00 Uhr im Gemeinderaum
Thema: Sicherheit im Alter
Seitens der Ortsgemeinde Plein konnte als Referent Herr
Kriminalhauptkommissar Wilfried Plohmann vom Polizeipräsidum Trier
gewonnen werden, der über diese Themen referieren wird. Ich freue mich
über rege Beteiligung und hoffe, dass Sie durch diese Veranstaltungen
viele wichtige persönliche Informationen mit nach Hause nehmen.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Klaus
Zimmer wurde 80 Jahre
(Samstag,
18. März 2017)
Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag!
Am 16.03.2017 wurde Herr Klaus Zimmer 80 Jahre alt, wozu ich ihm recht
herzlich an diesem Festtage gratulierte.
Für die weitere Zukunft wünsche ich ihm alles Gute, vor allem Gesundheit
und Wohlergehen.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Umsetzung des Grünanlagenkonzeptes abgeschlossen
(Sonntag,
12. März 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat beschloss im Jahr 2016 ein Beet- und Grünanlagenkonzept mit 2
Pflanzabschnitten. Mit dem Fällen von Bäumen im Herbst 2016 begann die
Umsetzung des 1. Abschnittes. Nun erfolgte die Anpflanzung von 5 Bäumen
(Wild-Birne) und die Neuanlage von zwei Beeten im Talweg, so dass die
Maßnahme komplett abgeschlossen ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich schon jetzt bei den "Beetpaten" für
die Pflege in diesem Jahr bedanken. Zeitnah werden wir noch eine
Beschilderung der Beete mit den dazugehörigen Patenschaften vornehmen.
Sollte noch jemand eine Patenschaft übernehmen wollen, kann er sich gerne
bei mir melden.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2017
(Samstag,
11. März 2017)
Ortsbürgermeister Bernd Rehm begrüßte zu Beginn der Sitzung die
Beigeordneten, die Ratsmitglieder, den Mitarbeiter der
Verbandsgemeindeverwaltung. Sein besonderer Gruß galt den anwesenden,
interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Im Anschluss stellt der Vorsitzende
unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit
des Gemeinderates Plein fest.
Top 1: Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer stellten keine Fragen.
Top 2: Gebührensatzung Schutzhütte
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Gebühren für die Schutzhütte geändert
werden sollten. Beim Erstellen des Entwurfes ist jedoch aufgefallen, dass der
Gemeinderat eine komplette neue Satzung erlassen sollte.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Erlass einer neuen Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes
und der Schutzhütte ist. Ferner ermächtigt der Gemeinderat den
Ortsbürgermeister, Ortsbeigeordneten und Gebäudemanager mit ortsfremden
Benutzern eine privatrechtliche Nutzungs- und Gebührenvereinbarungen
abzuschließen.
Top 2.1. Erlass einer Benutzungsordnung für die Unkensteinhalle, den
Gemeinderaum und die Schutzhütte
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Top auf die nächste Sitzung zu
vertagen. Es sollen weitere Bestimmungen wie z.B. Haftpflichtversicherung,
Untervermietung, Lärmbelästigung und Schlüsselübergabe in die Benutzungsordnung
eingearbeitet werden.
Top 3: Bauangelegenheiten
3.1. Bebauungsplanverfahren "Alter Bahnhof"
a) Information
b) Modifizierung des Bebauungsplanentwurfes für die Beteiligungsverfahren
a) Information
Der Gemeinderat wird zu den Inhalten des aktuellen Antrages des Eigentümers des
„Alten Bahnhofes Plein“ vom Januar 2017 zur beabsichtigten zukünftigen Nutzung
des Alten Bahnhofes Plein informiert. Abweichend von der bisherigen Planung ist
vorgesehen, die lt. dem am 17.12.2014 beschlossenen Bebauungsplanvorentwurf
beabsichtigte Nutzung der Schank- und Speisewirtschaft mit angegliederter
Hausbrauerei nicht an die Nutzungsaufgabe des unmittelbar benachbarten
Hotel-Restaurant „Waldschlösschen“ zu koppeln. Alle ansonsten geplanten
Nutzungen entsprechen dem bisher vorgelegten Konzept.
b) Modifizierung des Bebauungsplanentwurfes für die Beteiligungsverfahren
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den bisherigen Bebauungsplanvorentwurf
lt. der Beschlussfassung vom 17.12.2014, TOP 3, entsprechend dem Antrag zu
modifizieren und als Sonstiges Sondergebiet (SO) im Sinne des § 11 Abs. 1 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr, Wohnen,
Gastronomie“ festzusetzen.
Damit sollen zukünftig innerhalb des Bebauungsplangebietes „Alter Bahnhof Plein“
folgende Nutzungen zulässig sein:
SO - Teilgebiet 1
- Wohngebäude
- Ferienwohnungen
- Betriebe des Beherbergungswesens
- eine Schank- und Speisewirtschaft (einschl. angegliederter Hausbrauerei) mit
einer Fläche von max. 60 qm
- Stellplätze i. S. d. § 12 BauNVO
- Nebenanlagen i. S. d. § 14 BauNVO
SO – Teilgebiet 2
- Stall/Remise
- Nebenanlagen i. S. d. § 14 BauNVO
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einarbeitung der Änderungen die
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung), § 4 Abs. 1
BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange) und § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Nachbargemeinden) durchzuführen.
3.2. Bauantrag; Neubau Einfamilienwohnhaus mit Stellplätzen, Gemarkung Plein,
Flur 7, Parz.-Nr. 91/11, Im Gassengarten 64
Vor dem Hintergrund dieser Information stellt der Vorsitzende das Bauvorhaben
vor.
Geplant ist auf der Parz.-Nr. 91/11, Flur 7, Gemarkung Plein, Im Gassengarten
64, die Errichtung eines Wohnhauses mit Stellplätzen.
Die Parz.-Nr. 91/11 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Großer Schüffel – Erweiterung“, bauplanungsrechtlich zu
beurteilen nach § 30 BauGB.
Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes
nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung (§ 6 LBauO) und die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung (§ 47
LBauO) sind gesichert.
Im vorliegenden Fall widerspricht jedoch das geplante Bauvorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes und zwar hinsichtlich
- der Überschreitung der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe über NN (zulässig
gemäß Planzeichnung: 354,50 m ü.NN, geplant: 355,18 m ü.NN). Sonstige
Abweichungen sind aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, das gem. § 36 i.V.m. §§ 30 und 31 Abs.
2 BauGB erforderliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes hinsichtlich Überschreitung der Erdgeschossfußbodenhöhe ü.NN
herzustellen.
3.3. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Gemarkung Plein,
Flur 7, Parz.-Nr. 91/5, Im Gassengarten 63
Vor dem Hintergrund dieser Information wird den Ratsmitgliedern das Bauvorhaben
vorgestellt. Geplant ist auf der Parz.-Nr. 91/5, Flur 7, Gemarkung Plein, Im
Gassengarten 63 der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport. Das zur
Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Großer Schüffel – Erweiterung“, bauplanungsrechtlich zu
beurteilen nach § 30 BauGB.
Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes
nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung (§ 6 LBauO) und die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung (§ 47
LBauO) sind gesichert.
Vorliegend weicht jedoch das Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
ab und zwar hinsichtlich
-
Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze mit dem geplanten Wintergarten
Sonstige Abweichungen sind aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, das gem. § 36 i.V.m. §§ 30 und 31 Abs.
2 BauGB erforderliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes herzustellen.
Dieser Bauantrag wurde abgelehnt, weil man an dem gültigen Bebauungsplan
festhalten will. Ferner wurde in einem gleichgelagerten Fall der Bauantrag
abgelehnt, der auch eine Bebauung außerhalb der Bebauungsgrenzen vorsah.“
Top 4: Annahme von Spenden
Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der Geldspende von Frau Biernat, 54518 Plein i.H.v. 50,00 €.
Die Spende ist zweckgebunden für die Pflegemaßnahmen auf dem Friedhof Plein.
Eine Genehmigung der Spende durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als
untere Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich, da die Spende unter die
Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fällt.
Top 5: Mitteilungen
Ortsbürgermeister Bernd Rehm informiert über folgende Punkte:
· Bezüglich der geplanten Anschaffung eines Multicars gem.
Investitionsplan 2017 wurden die Ratsmitglieder befragt, 2 Ratsmitglieder gaben
keine Äußerungen ab, einer war der Ansicht sich nach Alternativen umzusehen,
zehn stimmten für den Erwerb zum Preis von 27500 € zzgl. MwSt und Überführung
225 €. Vergleichsangebote lagen vor. Die Anschaffung wurde zwischenzeitlich
vorgenommen.
· Der vorhandene Traktor soll verkauft werden.
· Laut dem aktuellen Baumkataster mussten noch 2 Bäume gefällt werden.
· Am Friedhof werden noch 2 weitere Bäume entfernt.
· RM Schäfer informiert über die Anschaffung eine Defilibrators. Der Preis
liegt bei 1100 Euro und soll durch Spenden finanziert werden. Die Anschaffung
soll auf der nächsten Sitzung beraten werden.
· Der Martinsumzug wird auf den 09.11 vorverlegt und der Seniorentag
findet am 1. Advent statt.
· Es finden Präventionsveranstaltungen statt und zwar am:
30.03., 18:00 Uhr Einbruch
04.04., 15:00 Uhr Seniorenschutz
· Am Schladterweg wird eine neue Beschilderung für Halle, KITA, Bauhof und
Sportplatz aufgestellt.
· Das Ergebnis der Umfrage betreffend der Zustellung des
Mitteilungsblattes im Reiberg wurden den Ratsmitgliedern vorgestellt.
· Im Zusammenhang mit der Erstellung der Ortschronik soll eine
Kostenaufstellung gefertigt werden, um beim Kulturförderpreis einen Förderantrag
zu stellen.
· Die Idee, einen Senioren-Fahrdienst zu initiieren, wurde beraten.
Letztlich soll dieser wegen der Konkurrenzsituation zu anderen Fahrdiensten und
dem hohen Verwaltungsaufwand nicht umgesetzt werden. Von dem Vorschlag des RM
Schäfer eine Umfrage durchzuführen, wurde Abstand genommen.
· Es besteht das Angebot seitens eines Rechtanwaltes turnusmäßig
Infoveranstaltungen zu rechtlich interessierenden Themen für Senioreninnen und
Senioren durchzuführen.
· Bei der KITA wird ein Pfosten zwecks Absperrung des Fußweges
aufgestellt, da letzte Woche beinahe 2 Kinder angefahren wurden.
· Es gibt erneut Beschwerden über freilaufende Hunde und diesbezügliche
Verunreinigungen mit Hundekot.
· Die Ortsgemeinde Greimerath veranstaltet am 19.09.17 den TV Wandertag,
der auch über Pleiner Gemarkung führt.
Top 6: Verschiedenes
· Die Abschusspläne Jagd liegen vor.
· Am Gemeindetag stehen bisher folgende Arbeiten an:
Müll sammeln, Beetpflege, Aufstellen Spielgeräte an KITA und Spielpatz, Räumen
und Säubern des Friedhofsabstellraumes.
· Zwecks Beantragung von Fördergeldern Aktion „RWE vor Ort“ soll ein Plan
erstellt werden.
· Das RM Schäfer schlägt vor, den Mehrerlös aus dem Verkauf der
Jahreskalender 2017 zur Restaurierung des Bildstockes „Helijenbur“ zu verwenden.
Ebenso regt er an, den Bildstock „Gemeindekreuz“ am Schockener Weg wieder
freizustellen, d.h. von Bewuchs und Geröll zu befreien.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Ausfall der Sprechstunde
(Sonntag,
05. März 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 15. März 2017 fällt die Sprechstunde aus.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Gemeindestatistik per 28.02.2017
(Freitag,
03. März 2017)
Die aus dem landeseinheitlichen System
EWOISneu
abgerufene Gemeindestatistik finden Sie hier:
nach oben
Geburtstage unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
(Dienstag,
28.Februar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
folgende Personen feiern im Monat März 2017 ihren Geburtstag:
- Frau Eleonore Schwerdfeger wird am 05. März 88 Jahre
- Frau Maria Lätsch wird am 06. März 86 Jahre
- Herr Nikolaus Zimmer wird am 16. März 80 Jahre
- Frau Mathilde Junk-Larsen wird am 17. März 80 Jahre
- Herr Friedel Rhoden wird am 18. März 82 Jahre
- Herr Aloisius Neroth wird am 18. März 83 Jahre
Wir gratulieren ihnen ganz herzlich und wünschen weiterhin viel Energie,
Lebensfreude und gute Gesundheit.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
an alle Hundebesitzer
(Dienstag,
28.Februar 2017)
Liebe Hundebesitzer,
es
mehren sich wieder die Beschwerden über die Hundebesitzer, die ihre
Hunde frei rum laufen lassen und die die Hinterlassenschaften ihrer
Vierbeiner einfach liegen lassen. Ich finde das nicht in Ordnung.
Letztlich müssen dies die Anwohner oder die Gemeindearbeiter entfernen,
was zu Verärgerungen führt. Das muss doch nicht sein.
Daher nochmals die Bitte an die Hundebesitzer: Sammelt die
Überreste eurer Hunde ein.
Die Gemeinde hat extra 4 Hundebeutelspender aufgehangen, um sie zu
benutzen. Sollten diese für den einen oder anderen Hundebesitzer
ungünstig platziert sein, könnt Ihr bei mir kostenlos Beutel erhalten.
Ihr wollt doch auch nicht, dass es auf euren Anwesen zu irgendwelchen
unangenehmen Verunreinigungen kommt. Entsprechende Rücksichtnahmen
fördern das Gemeinwohl. Nehmt die Hunde auch an die Leine, dann wisst
ihr auch, wo eure Hunde etwas hinterlassen haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die
Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
bezüglich der Führung und Haltung von Hunden hinweisen. Es gilt
Folgendes:
„Auf öffentlichen Straßen und Anlagen innerhalb bebauter
Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter
Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich
andere Personen nähern. Das freie Laufen lassen von Hunden ist
verboten.“ Hundekot verunreinigt die Straßen und öffentlichen Anlagen
mehr als verkehrsüblich und ist daher vom Verursacher unverzüglich zu
beseitigen.
Alle Hundehalter sind aufgefordert, sich an diese Vorschrift
zu halten. Andernfalls müssen sie mit der Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Festsetzung eines Bußgeldes
rechnen.
Beschwerdeführer werden gebeten, die Namen von Hundehaltern
bekannt zu geben, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß halten und führen.
Zudem sind konkrete Angaben zum Ort, sowie Tag und Uhrzeit eines
Vorfalls erforderlich, um ein Verfahren einzuleiten. In diesen Fällen
werden Anzeigen und Hinweise konsequent durch die
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land behandelt und bearbeitet.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Energieholzversteigerung Forstrevier Wittlich -Gemeindewald Plein
(Montag,
27. Februar 2017)
Auch in diesem Jahr wird das nachhaltig lieferbare Energieholz (Polter
am Waldweg) der Gemeinde Plein gemäß Beschluss des Gemeinderates
versteigert. Je Haushalt/Rechnungsanschrift kann zunächst ein Los
ersteigert werden. Die Lose können vorab besichtigt werden. Jedes Los
wird bei der Versteigerung mit dem zuvor festgelegten Taxpreis (43 Euro/
Festmeter) aufgerufen und kann anschließend beboten werden.
Lage der Energieholzpolter :
Pionierweg
Zufahrt Pleiner Mühle
Alter Sportplatz
Auch werden dann Reiserlose am "Alten Sportplatz" versteigert.
Termin : → 11.03.2017
Ort: → Unkensteinhalle
Uhrzeit: → 10.00 Uhr
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mario Sprünker 065718844
info@forstrevier.wittlich.de
nach oben
neue Telefonnummern in den Einrichtungen der Gemeinde
(Montag,
27. Februar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Zuge der Umstellung auf Innogy-DSL-Versorgung in der KITA wurden nun
auch die weiteren gemeindeeigenen Räumlichkeiten jeweils mit
Telefonanschlüssen versehen.
Die Telefonnummer der
KITA wurde übernommen:
06571-2147
Hier nun die zusätzlichen Telefonnummern
Jugendraum 06571-2693231
Unkensteinhalle 06571-2693229
Gemeinderaum 06571-2693229
Von diesen Anschlüssen können die Festnetznummern kostenlos angerufen
werden. Nun ist insbesondere der Jugendraum für die Eltern erreichbar.
Ich hoffe, dass pfleglich mit den Telefonen umgegangen wird und dass sie
immer wieder an ihren Platz zurückgebracht werden.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Sitzung des Gemeinderates am 02. März 2017
(Mittwoch,
22. Februar 2017)
Am Donnerstag, den 02.03.2017 findet um 18:00 Uhr im Gemeinderaum in Plein eine öffentliche und
eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Plein statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Änderung der Gebührensatzung Schutzhütte
3. Bauangelegenheiten
3.1 Bebauungsplanverfahren "Alter Bahnhof"
a)
Information
b)
Modifizierung des Bebauungsplanentwurfes für die Beteiligungsverfahren
3.2 Bauantrag;
Neubau
Einfamilienwohnhaus mit Stellplätzen, Gemarkung Plein, Flur 7, Parz.-Nr.
91/11, Im Gassengarten 64
4. Annahme von Spenden
5. Mitteilungen
6. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
7. Mitteilungen
8. Verschiedenes
Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
nach oben
neuer Pfarrbrief für die Zeit ab 06.03.2017
(Mittwoch,
22. Februar 2017)
Den aktuellen Pfarrbrief finden Sie unter dem
Menüpunkt:
Kirchengemeinde
nach oben
80. Geburtstag
(Sonntag,
19. Februar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 16. März 2017 feiert Herr Klaus Zimmer seinen 80. Geburtstag.
Wir wünschen eine schöne Geburtstagsfeier und weiterhin viel Energie,
Lebensfreude und Gesundheit.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Gemeindestatistik per 31.01.2017
(Freitag,
03. Februar 2017)
Die aus dem landeseinheitlichen System
EWOISneu
abgerufene Gemeindestatistik finden Sie hier:
nach oben
Urlaubsvertretung
(Samstag, 28. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vom 05. bis 10. Februar 2017 befinde ich mich im Urlaub.
Meine
Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete Günter Zelder, Hof Holmen,
Tel.:
0160-93214612.
Die Sprechstunde am 08. Februar 2017 fällt aus.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Geburtstage unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
(Samtag,
28. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
folgende Personen feiern im Monat Febuar 2017 ihren Geburtstag:
-
Frau Agnes Schlösser wird am 03. Februar 81
Jahre
-
Herr Johannes Teusch wird am 17. Februar 84
Jahre
-
Herr Alois Linden wird am 24. Februar 84 Jahre
-
Frau Rosa Reis wird am 25. Februar 87 Jahre
-
Frau Katharina Dahm wird am 27. Februar 91
Jahre
Wir gratulieren ihnen ganz herzlich und wünschen weiterhin alles
erdenklich Gute bei guter Gesundheit.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 17.01.2017
(Samstag, 28. Januar 2017)
Ortsbürgermeister Bernd Rehm begrüßt zu Beginn der Sitzung die
Beigeordneten, die Ratsmitglieder sowie die Mitarbeiterin der Verwaltung. Im
Anschluss stellt der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Plein fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese um die folgenden Punkte
erweitert:
4. → Landeswettbewerb zur Dorfentwicklung Rheinland-Pfalz 2017/2018 "Unser
Dorf hat Zukunft"
5. → Annahme von Spenden
8. → Grundstücksangelegenheit
Tagesordnung – öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
Die von der Einwohnerin gestellten Fragen wurden durch den Vorsitzenden
beantwortet.
2. Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Bildung von Abrechnungseinheiten)
Um die Frage der anwesenden Einwohnerin zu beantworten, wurde eine
Sitzungsunterbrechung mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden
Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung
wiederkehrende Beiträge).
Diese tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der
Ortsgemeinde zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen
Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
(Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 21. April 2010 außer Kraft. Der
überarbeitete Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und ist als
Bestandteil der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Die Ratsmitglieder Heinz Schäfer, Wolfgang Schmitz und Gerhard Linden haben
wegen Sonderinteresse nicht an der Beratung und Beschlussfassung
teilgenommen und sich in den für die Zuschauer bestimmten Bereich begeben.
Eine Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt noch zu einem späteren
Zeitpunkt.
3. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2017
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage
vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem
Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2017
Beschluss:
a) Im Rahmen der Offenlage wurden von den Einwohnerinnen und Einwohnern der
Ortsgemeinde Plein weder Anregungen noch Bedenken gegen den Haushaltsplan
2017 vorgebracht.
b) Der Rat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und dem
Stellenplan 2017
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
4. Landeswettbewerb zur Dorfentwicklung Rheinland-Pfalz 2017/2018
"Unser Dorf hat Zukunft"
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat wird über den Landeswettbewerb zur Dorfentwicklung
Rheinland-Pfalz 2017/2018 „Unser Dorf hat Zukunft“ informiert und beschließt
nicht teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
5. Annahme von Spenden
Der Punkt „Annahme von Spenden“ wurde einstimmig von der Tagesordnung
abgesetzt, da hier Klärungsbedarf besteht, wer der Zuwendungsempfänger ist
und ob die Spende wirklich an die Ortsgemeinde Plein geht.
6. Mitteilungen
Ortsbürgermeister Bernd Rehm informierte über die folgenden Punkte:
→Das Landestransparenzgesetz wurde anhand einer Power
Point Präsentation vorgestellt und erläutert.
→Der Rat wurde über Möglichkeit der Erhebung von
Tourismusbeiträgen informiert, wozu eine Satzung erforderlich wäre. Es wurde
jedoch dazu kein Bedarf gesehen.
→Seitens der Fa. Scheppe war der Reinigungsvertrag für die
Unkensteinhalle und den Gemeinderaum gekündigt worden. Die Firma gab direkt
ein neues Angebot ab, wobei der Reinigungsbetrag sich nun auf 249,16 Euro
beläuft. Es wurden weitere Angebote eingeholt, wobei eine Firma ein höheres
und eine zweite Firma kein Angebot abgab.
→Wegen der Anschaffung eines Multicars Carrier X 56 kommt
für eine Infoveranstaltung am 03.02.2017, um 13.00 Uhr, ein Vertreter der
Firma in den Gemeinderaum.
→Im Reiberg wurde eine Umfrage betreffend der Zustellung
des Mitteilungsblatt „Das Rathaus“ durchgeführt, wobei das Ergebnis erst am
22.01.17 vorliegt.
→Bereits in der letzten Sitzung gab es Überlegungen zur
Anpassung der Gebühren der Schutzhütte. Im Rat war man sich einig, dass
diese angepasst werden und somit eine Satzungsänderung erforderlich ist.
Diese soll bei der nächsten Sitzung beraten und beschlossen werden.
→Der Gemeindetag findet am 22. April 2017 statt, wozu ein
Container bestellt werden soll.
→Bei Forstarbeiten wurde beim Forellenstübchen ein
privater Kanalschacht beschädigt, dessen Reparaturkosten vermutlich durch
die Versicherung beglichen werden.
→Von der Feuerwehr gab es Überlegungen zur Anschaffung
eines Defibrillators. Die Bedienung kann durch entsprechende mündliche
Anweisungen des Gerätes erfolgen. Heinz Schäfer will sich bezüglich der
Anschaffung eines Defibrillators und Sponsoren kundig machen und sich darum
kümmern. Seitens der FFW könnten die Einnahmen von der Veranstaltung an
Heilig Abend verwendet werden, wobei auch die Senioren/innen einen Beitrag
leisten würden.
→Der zweite Abschnitt des Grünlagen- und Baumkonzeptes
soll April 2017 fertig sein.
→Der Verkauf des Grundstückes 3 Großer Schüffel kam nicht
zustande.
→Im Rahmen der Errichtung eines Wohnhauses „Am Rauelsberg“
muss ein Baum entfernt werden.
Der Rat nahm die Informationen zur Kenntnis.
7. Verschiedenes
Der Rat sprach über die folgenden Punkte:
→Die Instandsetzung von Spielgeräte auf dem
Kinderspielplatz und Aufstellen von Spielgeräten auf dem Spielplatz der
KITA.
→Für die Erneuerung der Grillstelle an der Schutzhütte
soll dies mit Beteiligung von RWE – Aktiv vor Ort erfolgen. Ein
RWE-Mitarbeiter konnte dafür gewonnen werden. Es wird noch ein Plan
gefertigt, um diesen mit einem Antrag beim RWE einzureichen.
→Der Rat erhielt Informationen bezüglich der rechtlichen
Möglichkeiten zur Einrichtung eines örtlichen Fahrdienstes. Ein zusätzlicher
Fahrdienst zum Bürgerbus wurde skeptisch gesehen. Bei der nächsten
Gemeinderatssitzung soll darüber beraten werden.
→Wann eine Rissesanierung erfolgt, kann derzeit nicht
gesagt werden.
→Es wurde über Sperrungen mittels Pfosten bei der Zufahrt
KITA als auch im Verbindungsweg „Zur Breit – Zum Otterbach“ gesprochen. Bei
der KITA war man der Meinung mit einem Aufstellen eines Schildes wäre dies
ausreichend.
→Ratsmitglied Günter Zelder regte an, dass man für einen
Zuschuss der Chronik beim Kulturförderpreis des Landkreises
Bernkastel-Wittlich anfragen sollte. Auch sollte man bei der Stiftung der
Stadt Wittlich diesbezüglich nachfragen.
→Ratsmitglied Heinz Schäfer erhob Einwendungen zum
Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung. Er habe bei TOP 3 der letzten
Sitzung dem vorgebrachten Sonderinteresse widersprochen. Um in diesem
Zweifelsfall, ob ein Mitwirkungsverbot besteht, einen erforderlichen
Beschluss des Gemeinderates in nichtöffentlicher Sitzung zu vermeiden, habe
er zu diesem Tagesordnungspunkt die Gemeinderatssitzung verlassen. Dies sei
so im Protokoll nicht vermerkt.
→Ferner hat Frau Anne Schäfer eine Kopie der Urkunde mit
ersturkundlicher Erwähnung von Plein im Jahre 1288 aus dem Nationalarchiv
Prag besorgt und die Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Urkunde unter
Zitation der Quelle erhalten.
Nichtöffentlicher Teil
8. Grundstückangelegenheiten
→Ein gemeindeeigenes Grundstück im Reiberg wurde rückwirkend zum
1.1.2014 verpachtet.
→Ein privates Baugrundstück mit einer Größe von 394 m²
steht zum Verkauf an.
Die Beschlussvorlagen mit den Satzungen können bereits vor der Sitzung im
Rats- und Bürgerinformationsysten der VG Wittlich-Land eingesehen werden
vg-wittlich.more-rubin1.
Auch die Niederschriften werden dort sowie auf unserer Internetseite abgelegt.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Räum- und Streupflicht im Winter bei Schnee und Glatteis
In unserer Gemeinde ist die Durchführung des Winterdienstes auf die Anlieger
übertragen worden. Nachstehend geben wir in Kurzfassung nochmals Hinweise zu
dem, was von den Grundstückseigentümern zu veranlassen ist.
-
Wer muss
räumen und streuen?
Alle
Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die
durch eine öffentliche Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage
erschlossen werden oder an sie angrenzen.
-
Wann muss man
räumen und streuen?
Die Räum- und Streupflicht beschränkt sich auf die allgemeinen
Verkehrszeiten von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
-
Räumpflicht
bei Schnee:
Der Schnee ist auf Gehwegen und Fahrbahnen (jeweils bis zur
Fahrbahnmitte) zu räumen.
-
Streupflicht
bei Glatteis:
Zu streuen sind nur die Gehwege. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als
solcher ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der
Grundstücksgrenze.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung oder
einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24 Abs. 5
Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00
€ geahndet werden.
Die Satzung der Ortsgemeinde schreibt die Räum- und Streupflicht
ausführlich vor (siehe näheres unter folgendem Link
Satzungen)
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Ergebnis der Umfrage zur Zustellung des Mitteilungsblattes "Das Rathaus" im Reiberg
(Dienstag, 24. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 07.01.2017 habe ich an alle 77 Haushalte des Reiberges einen
Umfragebogen betreffend die Zustellung des Mitteilungsblattes „Das
Rathaus“ verteilt. Mit Erstwohnsitz sind dort 53 Haushalte gemeldet.
Von diesen 53 Haushalten haben 35 (= 66% Beteiligung) geantwortet. 31
Haushalte (= 88,6%) wollen eine Zustellung des Mitteilungsblattes ins
Haus, während für 4 Haushalte (=11,4%) das Auslegen des
Mitteilungsblattes im Kasten ausreichend ist (diese wohnen allerdings
auch unmittelbar am Kasten). 2 Haushalte mit Nebenwohnsitz benötigen
kein Mitteilungsblatt. Dies ist ein eindeutiges Votum.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich an der Umfrage beteiligt
haben.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
(Freitag, 06. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bezüglich
der Verteilung des Mitteilungsblattes „Das Rathaus“ bitte ich um ihre
Rückmeldung.
Das Mitteilungsblatt wurde temporär durch den Zeitungsausträger
zugestellt und auch zeitweise durch einen Zusteller ausgetragen. Vorher
und dazwischen wurde es in den Kasten an der Einmündung „Am Reiberg/Zur
Breit“ ausgelegt und jeder konnte sich dort ein Exemplar entnehmen.
Mit dem Auslegen im Kasten war und bin ich nicht einverstanden und habe
diesbezüglich über die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
interveniert, da ich eine hausbezogene Zustellung als sinnvoll und
erforderlich erachte.
Auf Grund den Interventionen hat der „Wittich Verlag“, der für
Verteilung zuständig ist, in eigener Regie im Reiberg Anwohner bezüglich
der Zustellung befragt. Die befragten Anwohner waren zu meiner
Verwunderung mit einem Auslegen im Kasten einverstanden und erachteten
eine Zustellung als nicht erforderlich.
Nun stellt sich die Frage: „Wollt ihr eine Zustellung des
Mitteilungsblattes oder seid ihr mit dem Auslegen im Kasten
einverstanden?“
Ich bitte daher die nachfolgenden Fragen zu beantworten und mir zukommen
zu lassen, damit ich ein repräsentatives Ergebnis erhalte; pro Haushalt
ist nur eine Antwort möglich.
Antwort persönlich, per Post (Ortsgemeinde Plein, Im Gassengarten 39,
54518 Plein) oder per Mail an
info@gemeinde-plein.de
Verwenden sie den beigefügten Fragebogen. Vielen Dank.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Egon Anhalt wurde 80 Jahre
(Montag, 23. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 22.01.2017 wurde Egon Anhalt 80 Jahre alt, wozu ich als
auch der Kirchenchor ihm recht herzlich an diesem Festtage gratulierte.
Für die weitere Zukunft wünsche ich ihm alles Gute, vor allem Gesundheit
und Wohlergehen.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Belegung der Unkensteinhalle
(Samstag, 21. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 04. Februar 2017 findet in der Unkensteinhalle der "Pleiner Bunte
Abend" statt. Daher ist die Halle ab Donnerstag, den 26.01. bis
einschließlich Sonntag, den 05.02.2017 geschlossen.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Tannenbaumsammlung des FSV Plein
(Montag,
16. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
600 € Spenden konnten die Mitglieder des FSV Plein 1982 eV. bei
der diesjährigen Tannenbaumsammlung am Samstag für den Klinik-Clown des St.
Elisabeth Krankenhauses in Wittlich sammeln.
Wir möchten allen Beteiligten ganz „herzlich danken“. Vielen Dank auch dem
Party-Service Ferdi Heidweiler und der Familie Zelder auf Hof Holmen für die
schon traditionelle Beköstigung.
Mit winterlichen Spendengrüßen
Euer FSV Plein 1982 eV.
(Donnerstag, 06. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am
Samstag, den 14 Januar 2017 findet die diesjährige Tannenbaumsammlung
des FSV Plein statt.
Es ist schon die 27. Tannenbaumsammlung in der 35jährigen
Vereinsgeschichte des FSV Plein. Den Erlös spenden wir in diesem Jahr an
den Klinik - Clown des St. Elisabeth Krankenhauses. Er tritt seit 15
Jahren in regelmäßigen Abständen in der Kinder – und Jugendmedizin auf.
Er zaubert, jongliert und macht Späße mit kleinen und großen Patienten,
um den Klinik – Alltag kunterbunt und ein wenig schöner zu gestalten und
wirkt durch seine Arbeit positiv beim Heilungsprozess mit.
Um Ihn zu engagieren würden wir uns riesig freuen, wenn Sie mit Ihrer
Spende dazu beitragen und uns unterstützen, eine schöne Spendensumme zu
sammeln, die wir dem Clown überreichen können.
Vielen lieben Dank
Euer FSV Plein 1982 eV.
nach oben
neuer Pfarrbrief für die Zeit ab 23.01.2017
(Freitag,
13. Januar 2017)
Den aktuellen Pfarrbrief finden Sie unter dem
Menüpunkt:
Kirchengemeinde
nach oben
Sitzung des Gemeinderates am 17. Januar 2017
(Freitag,
06. Januar 2017)
Am Dienstag, den 17.01.2017 findet um 18:00 Uhr im Gemeinderaum in Plein eine öffentliche und
eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Plein statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Bildung von Abrechnungseinheiten)
3. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2017
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der
Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2017
4. Mitteilungen
5. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6. Verschiedenes
Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Gemeindestatistik per 31.12.2016
(Freitag,
06. Januar 2017)
Die aus dem landeseinheitlichen System
EWOISneu
abgerufene Gemeindestatistik finden Sie hier:
nach oben
Frau Berta Zelder wurde 80 Jahre
(Freitag, 06. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 06.01.2017 wurde Berta Zelder 80 Jahre alt, wozu ich ihr recht
herzlich an diesem Festtage gratulierte. Für die weitere Zukunft wünsche
ich ihr alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Wandkalender 2017
(Montag, 02. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nachdem
im letzten Jahr die Erstauflage eines Wandkalenders mit Motiven unserer
Ortsgemeinde auf eine erfreulich positive Resonanz stieß, hat die
Ortsgemeinde Plein erneut einen Wandkalender mit Motiven unseres
liebens- und lebenswerten Ortes (Wegekreuze, Bildstöcke, Kapellen und sonstige
Sehenswürdigkeiten) drucken lassen. Zu Weihnachten sicherlich wieder ein
unverwechselbares und individuelles Geschenk.
Sie können weitere Exemplare gerne bei mir oder bei Herrn Heinz
Schäfer, der diesen Kalender dankenswerter Weise gestaltet hat,
zum Preis von 6,00 € erwerben. Der
Verkaufserlös wird in die Restaurierung dieser Bildstöcke investiert.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Geburtstage unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
(Montag,
02. Januar 2017)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
folgende Personen feiern im Monat Januar 2017 ihren Geburtstag:
♦ am 02.01. wird Frau Georgine Meyer 82 Jahre alt,
♦ am 05.01. wird Herr Bernhard Waldorf 85 Jahre alt,
♦ am 06.01. wird Frau Berta Zelder 80 Jahre alt
♦ am 09.01. wird Frau Anna-Maria Koller 93 Jahre alt
♦ am 22.01. wird Herr Egon Anhalt 80 Jahre alt
Wir gratulieren ihnen ganz herzlich und wünschen weiterhin alles
erdenklich Gute bei guter Gesundheit.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 20.12.2016
(Samstag, 31. Dezember 2016)
Ortsbürgermeister Bernd Rehm begrüßte zu Beginn der Sitzung die
Beigeordneten, die Ratsmitglieder, die Vertreter der Forstverwaltung
sowie den Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Sein besonderer
Gruß galt den anwesenden, interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Im Anschluss stellt der Vorsitzende unwidersprochen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates Plein fest.
Öffentlicher Teil
1. Forstwirtschaftsplan 2017
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ging Revierförster Mario Sprünker zunächst
auf das Forstwirtschaftsjahr 2016 ein, dass von Starkregen und Maßnahmen zur
Verbesserung der Infrastruktur (Wegebau) geprägt war. Im Anschluss hieran
erläuterte er den Forstwirtschaftsplan 2017 und ging auf die Planung der
Holzerste im Gemeindewald Plein ein. Bei der Holzernte ist ein Gesamteinschlag
von 1.030 Festmetern geplant. Der Einschlag teilt sich auf 800 Festmeter
Nadelholz und 230 Festmeter Laubholz auf. Die Planung des Forsthaushaltes 2017
sieht einen Überschuss von 2.907,00 € vor. Nach dem Betriebsergebnis 2004 –
einschl. 2016 ist im Gemeindewald Plein ein Gesamtüberschuss in Höhe von
200.000,00 € erwirtschaftet worden. Forstamtsleiter Ulrich Frömsdorf wies darauf
hin, dass die Situation in der Forstwirtschaft aufgrund der stabilen Holzpreise
als gut bezeichnet werden kann und gab Hinweise über die vorgesehene künftige
Vermarktungsform beim Holz (Eigenvermarktung durch die Kommunen).
Nach diesen
Informationen und einer eingehenden Aussprache beschließt der Gemeinderat den
Forstwirtschaftsplan 2017.
2. Widmung des Maare-Mosel-Radweges
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für
Rheinland-Pfalz (LStrG) den auf der früheren Eisenbahnlinie Daun-Wittlich
innerhalb der Gemarkung Plein verlaufenden Abschnitt des „Maare-Mosel-Radweges“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der „Maare-Mosel-Radweg“ erhält auf dem
Widmungsabschnitt die Eigenschaft einer „sonstigen Gemeindestraße“ im Sinne des
§ 3 Ziffer 3 Buchstabe b) aa) LStrG.Die Widmung wird öffentlich bekannt gegeben.
3. Erlass einer Satzung zur Erhebung von
wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen noch separate Mitteilungen und
Veröffentlichungen.
4. Sanierungskonzept für die
Straßenbeleuchtungsanlage - Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe
Dem Gemeinderat wurde im Rahmen der Präsentation des neuen
Straßenbeleuchtungsvertrages auch ein Sanierungskonzept zur energieeffizienten
Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage vorgestellt.
Insgesamt hat die Ortsgemeinde 96 Straßenleuchten. Im Rahmen der im neuen
Straßenbeleuchtungsvertrag fixierten Sanierungszusage hat Innogy (früher RWE)
sich verpflichtet, rechtzeitig vor dem nächsten Wartungszyklus ein
ausgearbeitetes Sanierungskonzept vorzulegen. Das Sanierungskonzept ist der
Sitzungsniederschrift als Anlage zu TOP 4 beigefügt.
Das Sanierungskonzept beinhaltet 2 Alternativvorschläge für die Umstellung bzw.
Umrüstung der Leuchtmittel:·
kostenneutrale Umrüstung ErP- (Energy-related Products-Richtlinie)
betroffener Leuchten auf konventionelle Technik oder
kostenpflichtige Umrüstung ErP-betroffener Leuchten auf hocheffiziente
LED-Technik mit einen Innovationszuschuss des RWE von 150 €/Leuchte.
Bei einer kostenneutralen Umrüstung auf konventionelle Technik würden 19
Leuchten, die derzeit mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen bestückt sind, auf
Natriumdampf-Hochdrucklampen umgestellt. Die Energieeinsparung würde 492
kWh/Jahr betragen, was zu einer Kostenreduzierung beim Stromverbrauch sowie der
Wartungspauschale von jährlich 99,00 Euro führen würde.
Die kostenpflichtige Umrüstung auf LED-Technik wäre bei 46 Leuchten möglich.
Unter Berücksichtigung des einmaligen Investitionszuschusses von 150,00
Euro/Leuchte beläuft sich der Investitionsaufwand auf 16.938,70 Euro. Die
Energieeinsparung würde 11.722 kWh/Jahr betragen, was zu einer Kostenreduzierung
beim Stromverbrauch sowie der Wartungspauschale von jährlich 2.708,39 Euro
führen würde. Lt. Berechnung der Innogy amortisieren sich die Investitionskosten
in 6,25 Jahren.
Die Entscheidung über eine evtl. Umrüstung auf LED-Technik sollte zeitnah
erfolgen, da der nächste Wartungsinterwall im I. Quartal 2017 ansteht. Dieser
Wartungsinterwall würde auch die Umstellung auf die konventionelle Technik
beinhalten, soweit die Ortsgemeinde nicht auf LED-Technik umstellen möchte.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Straßenbeleuchtungsanlage auf
hocheffiziente LED-Technik zum ermittelten einmalige Investitionskostenaufwand
von 16.938,70 Euro umzustellen. Die Innogy wird mit der Ausführung der Arbeiten
beauftragt. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 bereitzustellen.
5. Annahme von Spenden:
Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der Geldspende von Herrn
Leo Kappes, Wittlich-Wengerohr i.H.v. 100,00 €.Die Spende ist zweckgebunden für die Wegeunterhaltung.
6. Geschäftsordnung des Gemeinderates
Der Gemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Landes Rheinland-Pfalz
für Gemeinderäte in der Fassung vom 24.06.2016.
7. Kindertagesstätte Plein
Der Ortsbürgermeister informiert über die Bedarfsmeldung der Kindertagesstätte
für die Anschaffung eines neuen Spielgeräts für das Außenspielgelände der
Kleinkinder. Es liegen vergleichbare Angebote vor. Die Finanzierung des
Spielgeräts kann über den noch für das Jahr 2016 kurzfristig bewilligten
Ausstattungskostenzuschuss für die U3-Betreuung in Höhe von 2.000 € finanziert
werden.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Anschaffung des Spielgeräts gemäß
Angebot der Firma Espas aus Kassel vom 05.12.2016 zum Angebotspreis von 2.259,81
€.Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
259,81 € zur Finanzierung des Spielgeräts.
8. Namensgebung Sitzgruppe Kapellchen
Den Ratsmitgliedern lag ein Zettel mit acht eingereichten Namensvorschlägen vor
und zwar: Marienplatz, Platz zur schönen Aussicht, Pleiner Schierbelkaul,
Sitzgruppe Reibergblick, Ruheplatz zur schönen Aussicht, Sitzgruppe am
Kapellchen, Platz am Kapellchen und Kapellenplatz
Die durchgeführte geheime Abstimmung – wobei jedes Ratsmitglied bis zu 3 Stimmen
vergeben konnte – brachte folgendes Ergebnis:
Marienplatz |
5 Stimmen, |
Platz zur schönen Aussicht |
5 Stimmen, |
Pleiner Schierbelkaul |
3 Stimmen, |
Sitzgruppe Reibergblick |
0 Stimmen, |
Ruheplatz zur schönen Aussicht |
1 Stimme, |
Sitzgruppe am Kapellchen |
3 Stimmen, |
Platz am Kapellchen |
15 Stimmen |
Kapellenplatz |
5 Stimmen |
Somit hat sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Namensgebung Platz am
Kapellchen entschieden.
9. Mitteilungen
Ortsbürgermeister Rehm informiert den Rat über folgende Themen:
- An dem Gemeindetraktor sind Getriebeprobleme vorhanden. Die
Instandsetzung würde sich auf ca. 6.000 – 7.000 € belaufen. Weitere Kosten für
Austausch Kupplung und Reparatur Motor könnten hinzukommen. Es stellt sich daher
die Frage, ob der Traktor veräußert werden soll und ein Ersatzfahrzeug
angeschafft wird. Der Rat war mehrheitlich der Auffassung ein Alternativfahrzeug
anzuschaffen und im Haushalt 2017 hierfür einen Ansatz von 30.000,00 €
vorzusehen. Im Frühjahr soll sich der Bauausschuss der Suche annehmen.
- Der Ausbau der Eifelstraße wird im Jahre 2017 nicht erfolgen, da sie
nicht im Ausbauprogramm des Kreises aufgenommen ist. Ungeachtet dessen werden
die marode Wasserleitung und der schadhafte Abwasserkanal durch die
Verbandsgemeindewerke einschließlich der Hausanschlüsse instandgesetzt.
Inwieweit und in welchem Umfang hierdurch ein Straßenaufbruch erfolgt, bleibt
abzuwarten.
- Die Baumpflanzungen auf dem Friedhof, Spielplatz, Sportplatz und Platz
am Kapellchen wurden durchgeführt. Die Gesamtkosten für 4 Eichen, Kastanie,
Zwetschgen-, Apfel- und 2 Pleiner Birnbäume belaufen sich auf insgesamt 487,47
Euro.
- Die Kosten für die Anschaffung eines neuen Rasenmähers belief sich auf
1575 € anstatt laut Angebot von 1.679,20 €.
- Die Beseitigung des Mooses am Kapellchen ist erfolgt.
- Die Pflasterarbeiten Bahnhofsweg wurden durch Herrn Reinhold Kranz
erledigt.
- Das Freischneiden von Wirtschaftswegen wurde umgesetzt.
- Der Jugendraum erhält einen Telefonanschluss mit separater Nummer. Die
Anschlusskosten betragen hierfür 524,36 €. Wegen evtl. Problemen mit
Urheberrechten und wegen der Kosten wird es keinen Hotspot geben.
- Sämtliche elektrische Anlagen der gemeindlichen Einrichtungen müssen
überprüft werden.
- Laut Information der Innogy werden die Deutsche Telekom, Easybell,
Filiago und Hugointernet die von der Innogy TelNet GmbH vertriebenen FTTC
Breitband-Netze nutzen.
- Die Gesamteinnahmen für Ausleihe, Miete der Schutzhütte, Halle und
Gemeinderaum für 2016 wurden mitgeteilt.
10. Verschiedenes:
Der Vorsitzende informiert den Rat zu folgenden Themen:
- Wegen Erweiterung der Schutzhütte und den damit einhergehenden Kosten für die
Leerung des Fäkaliensammelbehälters sollte eine Anpassung für die Schutzhütte
angedacht werden. Nächste Sitzung soll darüber beraten werden.
- Der Rat wird bezüglich der Aufstellung der Chronik und die Kosten für die
Anschaffung von Urkunden in einer 300 dpi-Qualität unterrichtet. Es sollen nach
Beratung 300 dpi Fotos von den Urkunden bestellt werden, deren Kosten sich für
die 19 Karten auf 380 Euro belaufen.
- Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters ist der Rat damit einverstanden das
Förderprogramm RWE aktiv vor Ort für die Erneuerung der Grillstelle der
Schutzhütte in Anspruch zu nehmen.
- Ortsbürgermeister Bernd Rehm teilt mit, dass noch von Heinz Schäfer entworfene
Kalender für das Jahr 2017 zum Preis von 6,00 € erworben werden können.
- Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass kein Versicherungsschutz für
private Maschinen oder Geräte besteht, wenn sie für die Gemeinde eingesetzt
werden. Es gibt die Möglichkeit Landwirte separat zu versichern, wobei deren
Erfordernis jedoch für die Gemeinde derzeit nicht besteht.
Nichtöffentlicher Teil
11. Mittteilungen:
Der Vorsitzende informiert den Rat darüber, dass für des Baugrundstückes Nr. 3 –
Im Gassengarten 59 - ein Kaufinteressent vorhanden ist. Der Verkauf ist in die
Wege geleitet.
12. Verschiedenes:
Ortsbürgermeister Bernd Rehm gab einen Rückblick über die im Jahre 2016
durchgeführten und begonnenen Maßnahmen.
Er nahm die letzte Ratssitzung im Jahre 2016 zum Anlass allen Ratsmitgliedern,
allen Ehrenamtlichen, allen Helferinnen und Helfern, allen
Chronikmitarbeiterinnen und Chronikmitarbeitern, den Vereinen und Senioren und
Allen, die sich im Jahre 2016 für die Gemeinde engagiert und eingesetzt haben,
zu danken. Er gab der Hoffnung Ausdruck auch auf weiterhin gute Zusammenarbeit
und für eine Fortentwicklung wie bisher für ein lebens- und liebenswertes Plein.
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Haushaltsplan 2017
(Samstag,
31. Dezember 2016)
Öffentliche Bekanntmachung
1
Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Plein für das
Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO
2
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Plein für das Jahr 2017 mit
dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Gemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 liegt mit Haushaltsplan und seinen
Anlagen in der Zeit vom 02.01.2017 bis zum 17.01.2017 während den allgemeinen
Öffnungszeiten (Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 -
16.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme in der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 213
öffentlich aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Plein haben die
Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der
Ortsgemeinde Plein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind
schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1,
54516 Wittlich, oder elektronisch an info@vg-wittlich-land.de einzureichen. Der
Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über
die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung
beraten und entscheiden.
Plein,
den 30.12.2016
gez.
Bernd Rehm, Ortsbürgermeister
nach oben
Ferien- und Schließtage der Kita im Jahr 2017
(Sonntag, 18. Dezember 2016)
Osterferien: 14.04. ( Feiertag) –
23.04.2017
Sommerferien: 24.07.- 13.08. 2017
Weihnachtsferien: ab Samstag,
23.12.2017 – 02.01.2018
Schließtage:
Rosenmontag: 27.02.2017
Brückentag nach Christi Himmelfahrt:
26.05.2017
Brückentag vor dem Reformationstag:
30.10. 2017
Für die beiden Teamtage als auch für
den Betriebsausflug sollten entsprechende Tage eingeplant werden. Es
erfolgt eine rechtzeitige Information.
nach oben
Abfuhrtermine 2017
(Freitag,
16. Dezember 2016)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
den Abfallkalender 2017 mit den genauen Abfuhrterminen für Hausmüll, Blaue
Tonne, etc. finden sie unter dem Menüpunkt
Abfallratgeber oder direkt beim
Abfallentsorger A.R.T. unter nachstehendem Link
A.R.T. Trier .
Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm
nach oben
Alle Haushalte erhalten ab 2017 eine Blaue Tonne
(Montag,
12. Dezember 2016)
12.12.2016
Zum 01.01.2017 wird im Landkreis Bernkastel-Wittlich die
Blaue Tonne
zur Einsammlung von Papierabfällen eingeführt und löst damit die
bisherige Sack- und Bündelsammlung ab. So wurde es bereits im Jahr 2015
vom Kreistag beschlossen. Mit der Übertragung der abfallwirtschaftlichen
Aufgaben auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) zum
Beginn dieses Jahres wurde auch die Umsetzung dieses Beschlusses in die
Verantwortung des A.R.T. gegeben.
Lieferung der Papiertonnen im Dezember
Seit dem 02.12.2016 liefert ein vom A.R.T. beauftragtes Unternehmen (der
Tonnenhersteller Sulo) die neuen Papiertonnen im Landkreis
Bernkastel-Wittlich aus. Die Fahrzeuge, aus denen die Tonnen verteilt
werden, sind durch einen A.R.T.-Aufkleber gekennzeichnet. Die
Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Blaue Tonne in der Regel an dem
Tag, an dem die letzte Sack- und Bündelsammlung für ihr Anwesen
stattfindet. Die Verteilung der insgesamt über 44.000 Tonnen wird noch
bis Ende Dezember dauern.
Tonnengröße und Abfuhrrhythmus
Die Bemessung der Anzahl der Papierbehälter richtet sich nach dem
Volumen der beim Anwesen vorhandenen Restabfallbehälter: diejenigen, die
Restabfallbehälter mit einem Volumen bis 240 Liter nutzen, erhalten eine
Blaue Tonne, die ein Volumen von 240 Liter hat; diese Regel gilt auch
für das Vielfache. Werden Restabfallbehälter mit einem Volumen von 1.100
Liter genutzt, werden auch 1.100 Liter-Behälter für das Altpapier zur
Verfügung gestellt. Die Leerung der Tonnen erfolgt vierwöchentlich.
Jeder private Haushalt, der ohnehin an die öffentliche Abfallentsorgung
angeschlossen ist, erhält somit mindestens eine 240 l-Tonne. Die Kosten
für die Einsammlung des Altpapiers sind bereits in den Abfallgebühren
enthalten. Diese werden aufgrund der Einführung der Papiertonne zum
01.01.2017 nicht erhöht.
Alles muss in die Blaue Tonne
Ab 2017 wird dann nur das in der Blauen Tonne entsorgte Altpapier
eingesammelt; zusätzlich bereitgestellte Mengen werden nicht
mitgenommen. Sofern sich herausstellt, dass das Volumen der Blauen
Tonnen dauerhaft zu gering ist, können beim A.R.T. gegen Entgelt
zusätzliche Behälter bestellt werden. Für gelegentlichen Mehrbedarf
werden ab dem 01.01.2017 amtliche Papierabfallsäcke für 1,50 Euro/Stück
erhältlich sein.
Unabhängig davon kann im Entsorgungszentrum Sehlem (Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:00 Uhr, Samstag von 8:30 bis 12:00
Uhr) sowie im Entsorgungs- und Verwertungszentrums Mertesdorf und auf
dem A.R.T.-Wertstoffhof in der Metternichstraße 35, Trier
(Öffnungszeiten Mertesdorf und Trier: Montag bis Samstag 8:00 bis
16:Uhr) Altpa-pier unentgeltlich abgegeben werden.
Quelle:https://www.art-trier.de/cgi-bin/cms?_SID=c1ccc8b2cabb5a919ac9e3213b3e9fcc804efffa00238795134027&_sprache=de&_bereich=artikel&_aktion=detail&idartikel=174285
Sperrabfalleinsammlung: ab 2017 erfolgt die Abholung von Sperrabfall auf
Abruf
(Freitag,
09. Dezember 2016)
Bisher gab es für die Abfuhr des Sperrabfalls im Landkreis
Bernkastel-Wittlich zwei feste Termine.
Ab 2017 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren
Sperrabfall bei Bedarf pro Haushalt bis zu
sechs Mal im Jahr kostenfrei abholen zu lassen. Jedes Mal
dürfen dabei haushaltsübliche Mengen bis maximal 5 Kubikmeter entsorgt
werden.
Die Einsammlung erfolgt durch ein beauftragtes Unternehmen, welches die
Orte im Landkreis Bernkastel-Wittlich monatlich anfährt. Zur Abstimmung
eines Abholtermins genügt zukünftig ein Anruf beim Abfall-Telefon des
A.R.T. 0651/9491414. Ein Anspruch auf den nächsten oder einen bestimmten
Termin besteht nicht.
Nach Vereinbarung eines Termins muss der Sperrabfall am Abfuhrtag ab 6
Uhr morgens beziehungsweise frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur
Abholung am Straßenrand bereitgestellt werden. Die
Sperrabfalleinsammlung auf Abruf beginnt am 2. Januar 2017.
Ab sofort können beim A.R.T. Termine für die Abholung gebucht werden.
nach oben