Aktuelles zur Corona-Pandemie ! |
Corona Dashboard des Landkreises Bernkastel-Wittlich
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt am 1. März außer Kraft
(Montag, 27. Februar 2023)
Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt. Darüber wird der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner Sitzung morgen beraten. Ab Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr. Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen.
Die derzeit geltende Dritte Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2023 finden Sie hier:
Vierundreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) vom 30. September 2022 (gilt ab dem 1. Oktober 2022)
(Dienstag, 04. Oktober 2022)
Die derzeit geltende 34. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier:
Maskenpflicht im medizinischen Bereich, in
Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV bleibt – zunächst aber keine
Hotspot-Regelung
(Dienstag, 29. März 2022)
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Aktuelle
Bekämpfungsverordnung soll angesichts der Infektionsdynamik im
Wesentlichen verlängert werden
(Montag, 14. März 2022)
Die derzeit geltende 32. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier:
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Wir gehen einen großen Schritt Richtung Normalität
(Donnerstag, 03. März 2022)
„Wir haben die Lage in Rheinland-Pfalz unter Kontrolle. Die Infektionszahlen gehen zurück. Die Lage in den Krankenhäusern hat sich stabilisiert. Wie gehen den zweiten großen Schritt Richtung Normalität. Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung setzen wir den weiteren Schritt der Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler konsequent um. Wir haben im Zuge dessen die Verordnung deutlich verschlankt. Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen bundesweiten Rechtsgrundlagen am 20. März auslaufen werden, ist es verantwortbar und konsequent jetzt den großen Schritt zu gehen. Das ha-ben wir alle gemeinsam erreicht mit besonnenem Handeln, einer guten Impfquote und vor allem dank der vielen umsichtigen Menschen im Land. Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung war in den letzten zwei Jahren selbst in den schwierigen Phasen dieser Pandemie solidarisch, verständnisvoll und vernünftig“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auf diese Vernunft und Eigenverantwortung setze das Land auch jetzt, wenn der Übergang in die endemische Lage gelingen soll. Hoch sei guter Dinge, dass dies gelinge.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen schrittweise in die Normalität
(Mittwoch, 16. Februar 2022)
Dreyer/Binz/Schmitt: Mit verlässlichen Schritten eine Perspektive für das Frühjahr schaffen
(Mittwoch, 09.Februar 2022)
Ab Freitag, 18. Februar, soll gelten:
→ 2G im Handel entfällt – Regeln dann einheitlich wie heute im Lebensmitteleinzelhandel → Unter 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern gelten keine Kapazitätsbegrenzungen; Innen: 30 Prozent Auslastung und max. 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer, außen: 50 Prozent Auslastung und max. 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer
Ab Freitag, 4. März, soll gelten:
→
Kontaktbeschränkung für Geimpfte entfällt – private Feiern für Geimpfte wieder möglich
→ Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, bei Veranstaltungen und Kosmetik – das „plus“, also der Test oder Booster für Geimpfte, entfällt
→ Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in der Freizeit entfällt wegen regelmäßiger Schultests
→ 3G - Regelung bei körpernahen Dienstleistungen mit Maske – z.B. Frisör
Ab Montag, 7. März, soll gelten:
→ Diskotheken und Clubs können wieder öffnen – hier unter 2Gplus - Bedingungen
Kollaps verhindern – Maßnahmen konsequent weiterführen – Mainzer Studie belegt Wirksamkeit des Impfens
(Freitag, 28.Januar 2022)
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Frisch Geimpfte und Genesene werden von Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit
(Freitag, 14.Januar 2022)
Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die Änderungsverordnung finden Sie hier:
(Dienstag, 11.Januar 2022)
„Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit erweitern wir die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, der HWK und des DEHOGA, das sie gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch geführt hat.
Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie aufnehmen und am Freitag in Kraft treten.
Mit Boostern und Schutzmaßnahmen rüstet Rheinland-Pfalz sich gegen Omikron – Appell an die Bevölkerung: Getestet und im kleinen Kreis Weihnachten und Silvester feiern
(Mittwoch, 22.Dezember 2021)
„Nach aktueller Expertenmeinung und mit Blick auf betroffene Nachbarländer müssen wir uns mit dem Aufkommen der neuen Virusvariante Omikron auf sehr schnell ansteigende Infektionszahlen einstellen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass Omikron den Impfschutz unterlaufen kann. Einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet vor allem eine Boosterimpfung. Selbst eine Zweifachimpfung reduziert die Gefahr schwer zu erkranken um 70 Prozent“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz.
„Wir handeln jetzt, um zu verhindern, dass es durch zu viele Infektionen und Quarantänefälle zu so großen Mitarbeiterausfällen kommt, dass die Arbeitsfähigkeit in Gesundheitswesen und kritischer Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Strom-; Wasser- und Lebensmittelversorgung gefährdet ist. Die Impfkampagne wird in Rheinland-Pfalz auch an den Tagen zwischen den Jahren auf Hochtouren weiterlaufen“, so die Ministerpräsidentin weiter. „Die Landesregierung bereitet alles vor, um für den schlimmsten Fall gerüstet zu sein. Darauf können die Menschen in Rheinland-Pfalz vertrauen“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsminister Clemens Hoch, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.
Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werde die Landesregierung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung umsetzen, den weiteren Ausbau der Impfkampagne forcieren und Wirtschaftshilfen bereitstellen. Die Demonstrationen gegen die Corona-Verordnungen werde die Polizei genau beobachten, um Bedrohungen und Einschüchterungsversuche konsequent zu unterbinden.
Die Änderungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen
(Freitag, 03.Dezember 2021)
Das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch. Wir müssen alles dafür tun, um diesen Trend umzukehren. Daher gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel. Das heißt: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt.
Die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist nun der Maßstab für zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 04. Dezember 2021 in Kraft.
Mehr Impfen, mehr Testen und Lockdown für Ungeimpfte
(Dienstag, 23.November 2021)
Das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch. Wir müssen alles dafür tun, um diesen Trend umzukehren. Daher gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel. Das heißt: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt.
Die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist nun der Maßstab für zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 24. November 2021 in Kraft.
Rheinland-Pfalz wird Bund-Länder-Beschlüsse konsequent umsetzen
(Freitag, 19.November 2021)
Nach
den Beschlüssen der gestrigen Bund-Länder-Schalte erarbeitet das
Gesundheitsministerium eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. „Wir
werden die weitreichenden Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs
der Länder mit der Bundeskanzlerin konsequent im Land umsetzen.
In Rheinland-Pfalz wird deshalb ab dem kommenden Mittwoch parallel zum Inkrafttreten des neuen Bundesrechts grundsätzlich die 2G-Regel gelten, das heißt, dass die gesellschaftliche Teilhabe von nicht-geimpften Menschen massiv eingeschränkt wird. Die Verordnung wird nur wenige Ausnahmefälle davon vorsehen, insbesondere solche, die vor allem die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und Teilhabe ermöglichen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
So werden jedenfalls Kinder unter 12 Jahren von der 2G-Regelung generell ausgenommen und für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre Ausnahmen bei zusätzlicher Testung vorgesehen werden.
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung werde im Lichte des neuen Infektionsschutzgesetzes, über das heute der Bundesrat abstimmen wird, angepasst. Sie soll am kommenden Dienstag im Ministerrat beraten werden und am Folgetag in Kraft treten. „Wir müssen diese Brandmauer gegen die hohen Infektionszahlen in den Nachbarländern noch höher ziehen. Wenn wir diese Welle brechen wollen, dann kommt es einmal mehr auf jeden und jede von uns an“, so der Minister. Es gelte nun, die Regeln zu verschärfen, gleichzeitig die Impfkampagne voranzutreiben und vor allem vulnerable Gruppen zu schützen.
Hier können Sie den MPK-Beschluss vom 18.11.2021 nachlesen.
27. Corona-Bekämpfungsverordnung
(Dienstag, 02.November 2021)
Der
Ministerrat hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung erörtert. Diese
gilt ab Montag, den 8. November.
Danach gilt ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für
Ungeimpfte im Bereich Pflege, Lockerungen im Außenbereich. Zwar verfüge
der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung inzwischen über einen
vollständigen Impfschutz. Allerdings drohe angesichts steigender
Infektionszahlen eine deutliche Belastung in den Krankenhäusern. Aktuell
sehe man eine Pandemie der Ungeimpften.
Die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 08. November 2021 in Kraft.
26. Corona-Bekämpfungsverordnung
(
Dienstag, 07.September 2021)
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.
Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe in seinem oder ihrem Gebiet gilt, kommunizieren.
Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 12. September 2021 in Kraft.
25. Corona-Bekämpfungsverordnung
(Donnerstag, 19.August 2021)
3-G für einen sicheren Herbst –
Hochschulen im Wintersemester wieder mit mehr Präsenz – Familienimpftag
für Kinder und Jugendliche
Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat
hat heute die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die
Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten von vergangener Woche umsetzt. Ab Montag, 23.
August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für
Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die
Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und
Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.
Die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 23. August 2021 in Kraft.
Bund-Länder-Schalte: präventive Corona-Maßnahmen für einen sicheren Herbst
(Dienstag, 10.August 2021)
Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Personen
„Neben Maske, Abstand und Hygiene sind Impfen und Testen die wichtigsten Maßnahmen, wenn wir einen Herbst und Winter ohne Lockdown erleben wollen. Deswegen handeln wir frühzeitig und beschließen eine Testpflicht für nicht getestete oder nicht genesene Personen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab dem 23. August testen lassen bei Aktivitäten in Innenräumen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
3-G-Regel bleibt – kostenlose Bürgertests fallen ab 11. Oktober weg
„Für viele Aktivitäten gilt auch in der Zukunft: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Nachdem jeder und jede die Möglichkeit hat, sich unmittelbar impfen zu lassen, werden die kostenlosen Bürgertests ab 11. Oktober 2021 auslaufen.
Fortsetzung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Die Corona-Schutzmaßnahmen beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin in einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind.
Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 02. Juli 2021 gilt weiterhin.
Was gilt im Corona-Sommer?
(Freitag, 02.Juli 2021)
Doch noch ist die Pandemie nicht vorbei. Wir bleiben wachsam. Im öffentlichen Raum sind Treffen mit höchstens 25 Personen aus verschiedenen Hausständen erlaubt. Abstand halten, Hände Waschen und im Alltag Maske tragen sind wichtige Instrumente, um die Corona-Pandemie unter Kontrolle zu halten. Ein weiterer wichtiger Baustein in unserem Kampf gegen das Coronavirus ist das regelmäßige Testen. Das geht unkompliziert und kostenlos an Teststellen im ganzen Land.
Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am Freitag, 02. Juli 2021 in Kraft.
Maskenpflicht in Schulen und im Freien wird gelockert
(Dienstag, 15.Juni 2021)
Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft.
Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.
Rheinland-Pfalz startet mit weiteren Öffnungsschritten in den Sommermonat Juni
(Dienstag 01.Juni 2021)
Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen
umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der
Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Diese guten
Entwicklungen haben wir vor allem dem sehr umsichtigen und
disziplinierten Verhalten der Menschen in Rheinland-Pfalz zu verdanken.
Die sich jetzt bietende Öffnungsperspektive ist zuallererst ein Erfolg
der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.“
Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft
(Samstag, 24. April 2021)
Seit dem 24. April gilt das neue Infektionsschutzgesetz.
Die darin enthaltende
"Bundes-Notbremse" greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in
einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage
hintereinander über den Wert von 100 steigt. Das bedeutet: Der Bund
hat per Gesetz Maßnahmen festgelegt - Kommunen müssen diese ohne
Wenn und Aber umsetzen. Landkreise, die nicht entsprechend
reagieren, handeln dann anders als bislang gesetzeswidrig. Strengere
Regeln in den Bundesländern sind weiter möglich.
Zu den Einschränkungen, die ab einer
Inzidenz von 100 in betroffenen Regionen in Kraft treten sollen,
zählen folgende Punkte - alle erst einmal befristet bis zum 30.
Juni:
· Strikte
Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur
noch mit einer weiteren Person treffen.
· Nächtliche
Ausgangssperre: Anders als zunächst geplant, soll nun nicht schon ab
21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr in den betroffenen Kreisen
und kreisfreien Städten eine Ausgangssperre greifen. Draußen
aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die "begründete Ausnahmen"
geltend machen können - etwa zwingende berufliche Gründe oder
Notfälle. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt
sein.
· Geschäfte müssen
schließen - bis auf die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie
Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Im Einzelhandel soll
unabhängig von der Inzidenz das Abholen bestellter Waren ("Click &
Collect") sowie bei einer Inzidenz bis 150 das Einkaufen mit Test
und Terminbuchung ("Click & Meet") weiterhin möglich sein. Freizeit-
und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen.
· Schulen:
Präsenzunterricht ist nur dann möglich, wenn alle Schülerinnen und
Schüler mindestens zwei Mal pro Woche getestet werden können. Ab
einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben -
allerdings nur bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Sollte der
Wert darüber klettern, müssen Schulen schließen und auf
Distanzunterricht wechseln.
· Arbeit: Im
Infektionsschutzgesetz ist die Pflicht zum Homeoffice verankert.
Arbeitgeber müssen dies anbieten, "wenn keine zwingenden
betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Ist kein Homeoffice
möglich, müssen Arbeitgeber Tests anbieten.
· Sport: Für Kinder im
Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
Die Koalition einigte sich in den gemeinsamen Gesprächen außerdem darauf, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann.
(Montag, 19. April 2021)
"Das sind die neuen Corona-Beschlüsse"
(
,Dienstag 23. März 2021)
Bundeskanzlerin Merkel und die Länderchefs haben neue Corona-Maßnahmen
beschlossen.
Insgesamt wird der Lockdown verlängert - mit einer Verschärfung über Ostern. Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder Deutschland über Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr. Vom 1. bis einschließlich 5. April - also von Gründonnerstag bis Ostermontag - soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen.
Das verkündete Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in den frühen Morgenstunden.
Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss vom Bund und Ländern vom 22. März 2021
"Die nächsten Schritte klug gehen"
(Mittwoch, 03. März 2021)
Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben
sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die
geltenden Maßnahmen werden verlängert – gleichzeitig beginnen
schrittweise Öffnungen. Schnelltests sollen helfen, das
Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen.
Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.
Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss vom Bund und Ländern vom 03. März 2021
"Wir müssen vorsichtig sein"
(Mittwoch, 10. Februar 2021)
Die Kontaktreduzierungen zeigen Wirkung. Doch die neuen Varianten des
Coronavirus breiten sich derzeit schnell aus.
Daher haben Bund und Länder beschlossen, die geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März zu verlängern.
Die kommenden Wochen seien „existenziell“, sagte Bundeskanzlerin Merkel.
Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 7. März verlängert. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie, auch angesichts des neuen Risikofaktors der Virusmutationen. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.
Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss vom Bund und Ländern vom 10. Februar 2021
"Das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang"
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen
und -präsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der
bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt. Da eine
nachgewiesene Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der
Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff
(Sonntag, 10. Januar 2021)
Dieser Aufklärungsbogen inkl. Einwilligungserklärung wurde vom Deutschen
Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut,
Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf
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oder Veränderung ist unzulässig.
Dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert.
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