Aktuelles zur Corona-Pandemie !

 

Corona Dashboard des Landkreises Bernkastel-Wittlich

 


    Gesundheitsminister Clemens Hoch: Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt am 1. März außer Kraft 

 

(Montag, 27. Februar 2023)

 

Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt. Darüber wird der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner Sitzung morgen beraten. Ab Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr. Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen.

Die derzeit geltende Dritte Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2023 finden Sie hier: 


    Vierundreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) vom 30. September 2022 (gilt ab dem 1. Oktober 2022) 

 

(Dienstag, 04. Oktober 2022)

 

Die derzeit geltende 34. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: 


    Maskenpflicht im medizinischen Bereich, in Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV bleibt – zunächst aber keine Hotspot-Regelung

 

(Dienstag, 29. März 2022)

In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Danach entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. 
Die derzeit geltende 33. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: 
Zweite Landesverordnung zur Änderung der Dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 25. Mai 2022

    Gesundheitsminister Clemens Hoch: Aktuelle Bekämpfungsverordnung soll angesichts der Infektionsdynamik im Wesentlichen verlängert werden

 

(Montag, 14. März 2022)

Der rheinland-pfälzische Ministerrat wird sich in seiner morgigen Sitzung erneut mit den Corona-Maßnahmen im Land befassen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung eines Entwurfs des Infektionsschutzgesetzes. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen dann die meisten Corona-Regeln ab dem 20. März weitgehend fallen.
Bestehen bleiben Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Damit die Landesparlamente ihre bisher geltenden Regelungen abändern können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, noch bis zum 2. April verlängert werden können.
Sollte der rheinland-pfälzische Ministerrat dem Vorschlag des Gesundheitsministers folgen, so würden die Regelungen der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung in einer 32. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 2. April verlängert werden. Demnach gilt, dass überall dort, wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, überwiegend keine Maske mehr getragen werden muss. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht demnach weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bleibt es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. Anlasslos wird an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet werden. Gleichzeitig bleiben die Regeln auch für Großveranstaltungen bestehen. Entfallen müssen aber wegen der Vorgaben des Bundesrechts bereits zum 20. März Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen.

Die derzeit geltende 32. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier:   


 

    Gesundheitsminister Clemens Hoch: Wir gehen einen großen Schritt Richtung Normalität

 

(Donnerstag, 03. März 2022)

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung und eine Änderung der Absonderungsverordnung beschlossen.
Sie werden noch heute verkündet und am Freitag in Kraft treten. 

„Wir haben die Lage in Rheinland-Pfalz unter Kontrolle. Die Infektionszahlen gehen zurück. Die Lage in den Krankenhäusern hat sich stabilisiert. Wie gehen den zweiten großen Schritt Richtung Normalität. Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung setzen wir den weiteren Schritt der Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler konsequent um. Wir haben im Zuge dessen die Verordnung deutlich verschlankt. Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen bundesweiten Rechtsgrundlagen am 20. März auslaufen werden, ist es verantwortbar und konsequent jetzt den großen Schritt zu gehen. Das ha-ben wir alle gemeinsam erreicht mit besonnenem Handeln, einer guten Impfquote und vor allem dank der vielen umsichtigen Menschen im Land. Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung war in den letzten zwei Jahren selbst in den schwierigen Phasen dieser Pandemie solidarisch, verständnisvoll und vernünftig“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auf diese Vernunft und Eigenverantwortung setze das Land auch jetzt, wenn der Übergang in die endemische Lage gelingen soll. Hoch sei guter Dinge, dass dies gelinge.


    Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen schrittweise in die Normalität

 

(Mittwoch, 16. Februar 2022)


 
„Endlich haben wir den Peak der Omikron- Welle erreicht. Die Vorhersagen haben sich bewahrheitet. Die Infektionszahlen sinken und es ist durch die große Disziplin in der Bevölkerung und das vorausschauende Handeln zur Sicherung der kritischen Infrastruktur gelungen, dass wir das Gesundheitswesen und das öffentliche Leben stabil halten konnten. Wir können jetzt zuversichtlich in die Zukunft blicken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Erste Landesverordnung zur Änderung 30. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: 
 

    Dreyer/Binz/Schmitt: Mit verlässlichen Schritten eine Perspektive für das Frühjahr schaffen

 

(Mittwoch, 09.Februar 2022)

Die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz hat sich auf einen Corona-Fahrplan für den Frühling geeinigt. Sie strebt möglichst bundeseinheitliche Lösungen an. Die Bevölkerung trage dann Corona-Politik mit, wenn die Regeln einleuchtend, einfach und einheitlich seien. Noch stiegen die Corona-Infektionen. Mitte Februar sollen nach Berechnungen von Experten aber endlich der Scheitelpunkt erreicht sein und die Zahlen der Neuinfektionen sinken.
Ab Freitag, 18. Februar, soll gelten: 
	2G im Handel entfällt – Regeln dann einheitlich wie heute im Lebensmitteleinzelhandel
Unter 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern gelten keine Kapazitätsbegrenzungen; Innen: 30 Prozent Auslastung und max. 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer, außen: 50 Prozent Auslastung und max. 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer
Ab Freitag, 4. März, soll gelten:
Kontaktbeschränkung für Geimpfte entfällt – private Feiern für Geimpfte wieder möglich
Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, bei Veranstaltungen und Kosmetik – das „plus“, also der Test oder Booster für Geimpfte, entfällt
Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in der Freizeit entfällt wegen regelmäßiger Schultests
3G - Regelung bei körpernahen Dienstleistungen mit Maske – z.B. Frisör
Ab Montag, 7. März, soll gelten:
Diskotheken und Clubs können wieder öffnen – hier unter 2Gplus - Bedingungen

    Kollaps verhindern – Maßnahmen konsequent weiterführen – Mainzer Studie belegt Wirksamkeit des Impfens

 

(Freitag, 28.Januar 2022)

 „Die Omikron-Variante breitet sich immer weiter aus. Aktuell sind 93,8 Prozent der gemeldeten Corona-Fälle in Rheinland-Pfalz dieser Variante zuzurechnen. Derzeit ist die Inzidenz bei der jüngeren Bevölkerung deutlich höher als bei älteren Menschen. Durch ihre leichte Übertragbarkeit hat Omikron vor allem in Ballungsgebieten ein leichtes Spiel, in Städten wie Mainz und Kaiserslautern hat die 7-Tage-Inzidenz bereits jetzt die Marke von 1.000 Infektionen bei 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht. Die geltenden Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und das besonnene Verhalten der Bürger und Bürgerinnen haben den steilen Anstieg der Infektionszahlen verlangsamt. Wir erwarten die Spitze für Mitte Februar.“
Die derzeit geltende 30. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: 
 

    Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Frisch Geimpfte und Genesene werden von Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit 

 

(Freitag, 14.Januar 2022)

Der Bundesrat hat heute auch mit Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen. Für das Land hat Gesundheitsminister Clemens Hoch an der Sitzung in Berlin teilgenommen. „Es ist wichtig, dass vor allem mit Blick auf die Handlungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur nun bundeseinheitliche Regelungen getroffen wurden, um den öffentlichen Betrieb auch in der Omikron-Welle aufrechterhalten zu können.
Andere Länder, in denen bereits länger die Omikron-Variante vorherrschend ist, verzeichnen Infektionen auf Rekordniveau mit gleichzeitig hoch dynamischen Inzidenzentwicklung. Der damit verbundenen Zunahme von angeordneter Isolation und Quarantäne und der Gefahr von massiven Personalausfällen treten wir entgegen und minimieren die Gefährdung wichtiger Versorgungsbereiche“, sagte Hoch im Anschluss an die Beratungen der Länderkammer. Weitere Anpassungen in den Rechtsverordnungen des Landes seien zunächst nicht erforderlich, da Rheinland-Pfalz alles Notwendige bereits vorbereitet und erlassen habe. Sowohl die neue Absonderungsverordnung des Landes als auch die Änderungsverordnung zur 29. Corona-Bekämpfungsverordnung seien bereits am heutigen Freitag in Kraft getreten. .

Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die Änderungsverordnung finden Sie hier:  

 


(Dienstag, 11.Januar 2022)


„Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit erweitern wir die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, der HWK und des DEHOGA, das sie gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch geführt hat.

 

Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie aufnehmen und am Freitag in Kraft treten. 

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    Mit Boostern und Schutzmaßnahmen rüstet Rheinland-Pfalz sich gegen Omikron – Appell an die Bevölkerung: Getestet und im kleinen Kreis Weihnachten und Silvester feiern 

 

(Mittwoch, 22.Dezember 2021)


„Nach aktueller Expertenmeinung und mit Blick auf betroffene Nachbarländer müssen wir uns mit dem Aufkommen der neuen Virusvariante Omikron auf sehr schnell ansteigende Infektionszahlen einstellen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass Omikron den Impfschutz unterlaufen kann. Einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet vor allem eine Boosterimpfung. Selbst eine Zweifachimpfung reduziert die Gefahr schwer zu erkranken um 70 Prozent“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz.

 

„Wir handeln jetzt, um zu verhindern, dass es durch zu viele Infektionen und Quarantänefälle zu so großen Mitarbeiterausfällen kommt, dass die Arbeitsfähigkeit in Gesundheitswesen und kritischer Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Strom-; Wasser- und Lebensmittelversorgung gefährdet ist. Die Impfkampagne wird in Rheinland-Pfalz auch an den Tagen zwischen den Jahren auf Hochtouren weiterlaufen“, so die Ministerpräsidentin weiter. „Die Landesregierung bereitet alles vor, um für den schlimmsten Fall gerüstet zu sein. Darauf können die Menschen in Rheinland-Pfalz vertrauen“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsminister Clemens Hoch, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.

 

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werde die Landesregierung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung umsetzen, den weiteren Ausbau der Impfkampagne forcieren und Wirtschaftshilfen bereitstellen. Die Demonstrationen gegen die Corona-Verordnungen werde die Polizei genau beobachten, um Bedrohungen und Einschüchterungsversuche konsequent zu unterbinden.

 

Die Änderungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft  

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    Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen 

 

(Freitag, 03.Dezember 2021)


Das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch. Wir müssen alles dafür tun, um diesen Trend umzukehren. Daher gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel. Das heißt: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt.

Die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist nun der Maßstab für zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

Die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 04. Dezember 2021 in Kraft.  

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    Mehr Impfen, mehr Testen und Lockdown für Ungeimpfte

 

(Dienstag, 23.November 2021)


Das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch. Wir müssen alles dafür tun, um diesen Trend umzukehren. Daher gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel. Das heißt: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt.

Die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist nun der Maßstab für zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 24. November 2021 in Kraft.  

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    Rheinland-Pfalz wird Bund-Länder-Beschlüsse konsequent umsetzen

 

(Freitag, 19.November 2021)


Nach den Beschlüssen der gestrigen Bund-Länder-Schalte erarbeitet das Gesundheitsministerium eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. „Wir werden die weitreichenden Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin konsequent im Land umsetzen.

 

In Rheinland-Pfalz wird deshalb ab dem kommenden Mittwoch parallel zum Inkrafttreten des neuen Bundesrechts grundsätzlich die 2G-Regel gelten, das heißt, dass die gesellschaftliche Teilhabe von nicht-geimpften Menschen massiv eingeschränkt wird. Die Verordnung wird nur wenige Ausnahmefälle davon vorsehen, insbesondere solche, die vor allem die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und Teilhabe ermöglichen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

So werden jedenfalls Kinder unter 12 Jahren von der 2G-Regelung generell ausgenommen und für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre Ausnahmen bei zusätzlicher Testung vorgesehen werden.

 

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung werde im Lichte des neuen Infektionsschutzgesetzes, über das heute der Bundesrat abstimmen wird, angepasst. Sie soll am kommenden Dienstag im Ministerrat beraten werden und am Folgetag in Kraft treten. „Wir müssen diese Brandmauer gegen die hohen Infektionszahlen in den Nachbarländern noch höher ziehen. Wenn wir diese Welle brechen wollen, dann kommt es einmal mehr auf jeden und jede von uns an“, so der Minister. Es gelte nun, die Regeln zu verschärfen, gleichzeitig die Impfkampagne voranzutreiben und vor allem vulnerable Gruppen zu schützen.

 

Hier können Sie den MPK-Beschluss vom 18.11.2021 nachlesen.

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    27. Corona-Bekämpfungsverordnung

 

(Dienstag, 02.November 2021)


Der Ministerrat hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung erörtert. Diese gilt ab Montag, den 8. November.

Danach gilt ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für Ungeimpfte im Bereich Pflege, Lockerungen im Außenbereich. Zwar verfüge der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung inzwischen über einen vollständigen Impfschutz. Allerdings drohe angesichts steigender Infektionszahlen eine deutliche Belastung in den Krankenhäusern. Aktuell sehe man eine Pandemie der Ungeimpften.

Die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 08. November 2021 in Kraft.   

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    26. Corona-Bekämpfungsverordnung

 

(Dienstag, 07.September 2021)


„2G+“ und neue Corona-Warnstufen

 

 Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

 

 

Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.

 

Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe in seinem oder ihrem Gebiet gilt, kommunizieren.

 

Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 12. September 2021 in Kraft.  

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    25. Corona-Bekämpfungsverordnung

 

(Donnerstag, 19.August 2021)


3-G für einen sicheren Herbst – Hochschulen im Wintersemester wieder mit mehr Präsenz – Familienimpftag für Kinder und Jugendliche

 

Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat hat heute die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von vergangener Woche umsetzt. Ab Montag, 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.
  

Die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 23. August 2021 in Kraft.   

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    Bund-Länder-Schalte: präventive Corona-Maßnahmen für einen sicheren Herbst

 

(Dienstag, 10.August 2021)


„Die Infektionszahlen steigen und vielfach wird vor einer vierten Welle gewarnt. Auch, wenn die 7-Tage-Inzidenz durch die Impfkampagne heute eine andere Gefahrenprognose vermittelt als noch vor ein paar Monaten, bleibt es wichtig, die Infektionsrate niedrig zu halten. Derzeit liegt der R-Wert über 1 und die Infektionszahl verdoppelt sich schneller als im vergangenen Sommer. Daher werden wir frühzeitig handeln und die Impfquote weiter steigern und auf eine Testpflicht für Personen setzen, die weder geimpft noch genesen sind. Wenn wir heute präventiv handeln, können wir Schließungen in der Zukunft verhindern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz. .

 

Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Personen

„Neben Maske, Abstand und Hygiene sind Impfen und Testen die wichtigsten Maßnahmen, wenn wir einen Herbst und Winter ohne Lockdown erleben wollen. Deswegen handeln wir frühzeitig und beschließen eine Testpflicht für nicht getestete oder nicht genesene Personen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab dem 23. August testen lassen bei Aktivitäten in Innenräumen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

 

3-G-Regel bleibt – kostenlose Bürgertests fallen ab 11. Oktober weg

„Für viele Aktivitäten gilt auch in der Zukunft: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Nachdem jeder und jede die Möglichkeit hat, sich unmittelbar impfen zu lassen, werden die kostenlosen Bürgertests ab 11. Oktober 2021 auslaufen.

 

Fortsetzung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Corona-Schutzmaßnahmen beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin in einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen    für die zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind.

 

Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 02. Juli 2021 gilt weiterhin.   

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    Was gilt im Corona-Sommer?

 

(Freitag, 02.Juli 2021)


Die Inzidenzen sinken weiter, die Impfkampagne schreitet voran. Rheinland-Pfalz lockert weiter – vorsichtig und umsichtig. Erleichterungen gibt es bei Veranstaltungen im privaten Bereich, im Tourismus, im Sport und in der Kultur. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Großveranstaltungen wieder möglich. In vielen Bereichen gilt die sogenannte 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete.

 

Doch noch ist die Pandemie nicht vorbei. Wir bleiben wachsam. Im öffentlichen Raum sind Treffen mit höchstens 25 Personen aus verschiedenen Hausständen erlaubt. Abstand halten, Hände Waschen und im Alltag Maske tragen sind wichtige Instrumente, um die Corona-Pandemie unter Kontrolle zu halten. Ein weiterer wichtiger Baustein in unserem Kampf gegen das Coronavirus ist das regelmäßige Testen. Das geht unkompliziert und kostenlos an Teststellen im ganzen Land.

Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am Freitag, 02. Juli 2021 in Kraft.   

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    Maskenpflicht in Schulen und im Freien wird gelockert

 

(Dienstag, 15.Juni 2021)


Der Ministerrat hat weitere Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen beschlossen, die mit der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Freitag gelten sollen. „Masken haben eine Schlüsselrolle bei der Pandemie-Bekämpfung. Da die Infektionszahlen aktuell verlässlich sinken, können wir dennoch die Maskenpflicht lockern." 

Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft.

Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.   

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    Rheinland-Pfalz startet mit weiteren Öffnungsschritten in den Sommermonat Juni

 

(Dienstag 01.Juni 2021)


Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Diese guten Entwicklungen haben wir vor allem dem sehr umsichtigen und disziplinierten Verhalten der Menschen in Rheinland-Pfalz zu verdanken. Die sich jetzt bietende Öffnungsperspektive ist zuallererst ein Erfolg der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.“

Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft  

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    Bundes-Notbremse

(Samstag, 24. April 2021)

Seit dem 24. April gilt das neue Infektionsschutzgesetz.

Die darin enthaltende "Bundes-Notbremse" greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander über den Wert von 100 steigt. Das bedeutet: Der Bund hat per Gesetz Maßnahmen festgelegt - Kommunen müssen diese ohne Wenn und Aber umsetzen. Landkreise, die nicht entsprechend reagieren, handeln dann anders als bislang gesetzeswidrig. Strengere Regeln in den Bundesländern sind weiter möglich.

Zu den Einschränkungen, die ab einer Inzidenz von 100 in betroffenen Regionen in Kraft treten sollen, zählen folgende Punkte - alle erst einmal befristet bis zum 30. Juni:
·        Strikte Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.
·        Nächtliche Ausgangssperre: Anders als zunächst geplant, soll nun nicht schon ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten eine Ausgangssperre greifen. Draußen aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die "begründete Ausnahmen" geltend machen können - etwa zwingende berufliche Gründe oder Notfälle. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.
·        Geschäfte müssen schließen - bis auf die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Im Einzelhandel soll unabhängig von der Inzidenz das Abholen bestellter Waren ("Click & Collect") sowie bei einer Inzidenz bis 150 das Einkaufen mit Test und Terminbuchung ("Click & Meet") weiterhin möglich sein. Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen.
·        Schulen: Präsenzunterricht ist nur dann möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Mal pro Woche getestet werden können. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben - allerdings nur bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Sollte der Wert darüber klettern, müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht wechseln.
·        Arbeit: Im Infektionsschutzgesetz ist die Pflicht zum Homeoffice verankert. Arbeitgeber müssen dies anbieten, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Ist kein Homeoffice möglich, müssen Arbeitgeber Tests anbieten.
·        Sport: Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Die Koalition einigte sich in den gemeinsamen Gesprächen außerdem darauf, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. 

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    Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung

(Montag, 19. April 2021)


Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Bernkastel-Wittlich hat am Samstag. 17. April 2021 den dritten Tag in Folge die Schwelle von 100 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner überstiegen.
Daher muss der Landkreis gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vorgegebene Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen. Aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Gesundheitsministeriums war auch ausdrücklich eine nächtliche Ausgangssperre zu verhängen.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum Dienstag, 20. April 2021, 0:00 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 28. April 2021.

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    "Das sind die neuen Corona-Beschlüsse"

 

(,Dienstag 23. März 2021)


Bundeskanzlerin Merkel und die Länderchefs haben neue Corona-Maßnahmen beschlossen.

Insgesamt wird der Lockdown verlängert - mit einer Verschärfung über Ostern. Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder Deutschland über Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr. Vom 1. bis einschließlich 5. April - also von Gründonnerstag bis Ostermontag - soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen. 

 

Das verkündete Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in den frühen Morgenstunden.  

Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss vom Bund und Ländern vom 22. März 2021  

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    "Die nächsten Schritte klug gehen"

 

(Mittwoch, 03. März 2021)


Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die geltenden Maßnahmen werden verlängert – gleichzeitig beginnen schrittweise Öffnungen. Schnelltests sollen helfen, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen.

Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.  

Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss vom Bund und Ländern vom 03. März 2021


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    "Wir müssen vorsichtig sein"

 

(Mittwoch, 10. Februar 2021)


Die Kontaktreduzierungen zeigen Wirkung. Doch die neuen Varianten des Coronavirus breiten sich derzeit schnell aus.

Daher haben Bund und Länder beschlossen, die geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März zu verlängern.

Die kommenden Wochen seien „existenziell“, sagte Bundeskanzlerin Merkel.

 

Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 7. März verlängert. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie, auch angesichts des neuen Risikofaktors der Virusmutationen. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

 

Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss vom Bund und Ländern vom 10. Februar 2021

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    Shutdown bis 14. Februar 2021 verlängert 

(Dienstag, 19. Januar 2021)


"Das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang"

 

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt. Da eine nachgewiesene Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.


Die derzeit sinkenden Zahlen der Neuinfektionen "sind für uns alle Anlass zur Hoffnung, sie machen uns Mut", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. Es spreche alles dafür, dass die harten Einschnitte der vergangenen Wochen sich auszahlten.  
Bund und Länder kamen vorzeitig zu erneuten Beratungen zusammen. Der Grund: Die vor allem in Großbritannien und Irland aufgetauchte Mutation des SARS-CoV-2-Virus sei eine "ernsthafte Gefahr" für "all unsere Bemühungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen", so Merkel. Auch in Deutschland wurde das mutierte Virus bereits nachgewiesen. "Wir müssen jetzt handeln" - noch sei Zeit, dieser Gefahr vorzubeugen, unterstrich Merkel. Wenn sich die Mutation ausbreite, könnten sich die Infektionszahlen explosiv erhöhen.
Den Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 können Sie hier nachlesen:





 Mehr Schutz und weniger Mobilität – Schulen bleiben länger im Fernunterricht - kein Kind soll verloren gehen

„Durch den bestehenden Lockdown und die große Disziplin in weiten Teilen der Bevölkerung haben wir die Zahl der Neuinfektionen insgesamt senken können. Dafür danke ich allen, die sich seit Monaten so umsichtig verhalten und sich und andere schützen! Aber das Ziel ist noch nicht erreicht, die Zahlen sind noch immer zu hoch. Sorgen machen uns aktuell vor allem die Auswirkungen der Mutationen, die bereits in England, Irland und Portugal zu einem extremen Anstieg der Corona-Erkrankungen führen und dort das Gesundheitssystem überfordern."  
"Die Viren sind auch in einigen Bundesländern bereits nachgewiesen. Leider wurde in Deutschland bislang zu wenig sequenziert. In einer Expertenanhörung haben Wissenschaftler vor der Mutante gewarnt, da diese deutlich ansteckender sei. Deswegen war es wichtig, dass wir unsere Beratungen vorgezogen haben und unser Land und seine Menschen durch vorsorgendes Handeln vor einer schwerwiegenden Verschärfung der pandemischen Lage schützen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz im folgenden Link: Corona.rlpDas Land Rheinland-Pfalz hat seine aktuellen Regelungen in der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung, gültig ab 11.01.2021 fixiert:  Diese Verordnung ist ergänzt um die Erste Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Die aktuelle Auslegungshilfe dazu finden Sie hier:  
 

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    Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

 

(Sonntag, 10. Januar 2021)

Dieser Aufklärungsbogen inkl. Einwilligungserklärung wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.    Dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert.

Nachstehend können Sie die Aktuelles zu den Impfstoffen für Deutschland erfahren:

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    Impfstart in Rheinland-Pfalz

(Donnerstag, 31. Dezember 2020)

Am 27. Dezember 2020 haben die Corona-Impfungen in Rheinland-Pfalz begonnen. Aufgrund der zunächst engen Begrenzung des Impfstoffes starten die Impfungen in den Altenheimen und Senioreneinrichtungen in Rheinland-Pfalz - übereinstimmend mit den Vorgaben des Bundes und basierend auf den Empfehlungen zur Priorisierung der Ständigen Impfkommission.

Die Impfungen in den rheinland-pfälzischen Impfzentren starten am 07. Januar 2021, zunächst für die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-Jährigen. 



Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt ab dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 (erreichbar montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr) oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de
 


Pünktlich seit 15. Dezember 2020 ist das Impfzentrum in Wittlich daher startbereit, weitere Informationen finden sie unter dem Link Impfzentrum Wittlich

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    Wichtige Rufnummern zum Corona-Virus

Hotline "Fieberambulanz":   
0800 99 00 400
(Mo - So 8:00 - 19:00 Uhr)

Bundesweiter Patientenservice:  
116 117
(24-stündige Erreichbarkeit)

Corona-Hotline für Rheinland-Pfalz:    
0800 575 81 00
montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr,
sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr

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    Corona-Warn-App

Unterstützen Sie uns im Kampf gegen Corona.
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     Aktuellen Corona- Fallzahlen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Interaktive Karte der COVID-19-Fälle im Landkreis: COVID-19 Fallzahlen

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    Corona Informationen des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums

Die aktuellen Informationen des Robert-Koch-Institutes finden Sie hier  RKI_COVID-19

Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier Informationsangebote-des-Bundesgesundheitsministeriums

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    Weitere hilfreiche Quellen

Falls Sie unsicher sind, ob Informationen, die Sie online gefunden haben, zutreffend sind, nutzen Sie z.B. den Faktencheck von correctic.org https://correctiv.org/

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Corona-Verhaltensregeln

 
Hier finden Sie diese Informationen im PDF-Format zum Ausdrucken

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     Corona-Hygieneregeln

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